Überprüfung der Fahreignung für Fahrzeugführer im Personenverkehr oder Schiffsführer Stufe 1, 2, 3 nach VZV und BSV (Verkehrszulassungs- und Binnenschifffahrtsverordnung)
Überprüfung der Fahreignung für Fahrzeugführer im Personenverkehr oder Schiffsführer Stufe 1, 2, 3 nach VZV und BSV (Verkehrszulassungs- und Binnenschifffahrts-verordnung)
Sie brauchen eine verkehrsmedizinische Abklärung für das Strassenverkehrsamt oder Schiffahrtsamt?
Wer sollte eine Fahreignungsuntersuchung machen?
Bei mir, als Vertrauensarzt für die Strassenverkehrs- und Schiffahrtsämter sowie anerkannte verkehrsmedizinische Untersuchungstelle für die Stufen 1, 2, 3, können Sie die medizinische Eignungsuntersuchung schnell und unkompliziert durchführen lassen. Ziel ist es Ihre Fahreignung in Hinblick auf die schweizerische Gesetzeslage zu gewährleisten.
Schnell-Links
STUFE 1
- Fahrzeugführer über 75 Jahren
- Schiffsführer Kat. A, D, E
STUFE 2
- Höhere Fahrzeugkategorien
(LKW, Bus, Taxi, Schiffsführer Kat. B, C) - Verkehrsexperten
STUFE 3
Kurzgutachten bei Bedenken der Fahreignung
Wie läuft die Untersuchung ab?
Untersuchungsintervall | ||
Stufe 2 | Vor dem 50. Lebensjahr: alle 5 Jahre |
Vor dem 50. Lebensjahr: alle 5 Jahre |
Alle Kategorien | Nach dem 75. Lebensjahr: alle 2 Jahre | Nach schweren Unfallverletzungen oder Krankheiten |
Untersuchungsdauer | ||
Stufe 1-2 | 30-45 Minuten | |
Stufe 3 | 60 Minuten, für die Erstellung des Gutachtens 1-2 Stunden |
Untersuchungsablauf:
Erhebung medizinische Vorgeschichte
Körperliche Untersuchung
Urinuntersuchung
Seh- und Hörtest
Ruhe-EKG (bei Klasse 2 zwischen 40-49 Jahre einmalig, ab 50 Jahre alle 2 Jahre)
Austellung Tauglichkeitszeugnis Cl. 2 / LAPL (Medical Certificate)
Was mitbringen?
Schriftliches Aufgebot des Strassenverkehramtes zur ärztlichen Untersuchung
Führerausweis oder Identitätskarte
Bezahlung:
Kreditkarte / Maestro / Twint / Überweisung / in bar